Häufig gestellte fragen
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Die Wohnheimgebühren variieren je nach den angebotenen dienstleistungen, der Stadt, in der sich das wohnheim befindet, und der anzahl der betten pro zimmer.
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Zunächst müssen Sie sich online über die anmeldeseite der entsprechenden institution bewerben. Anschließend wird sich die institution mit ihnen in verbindung setzen.
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Neben den im GSB-Richtlinien für unterbringung dienste geforderten dokumenten können auch vom wohnheim selbst dokumente verlangt werden. Die anweisungen der wohnheimverwaltung sind zu befolgen.
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Nach der endgültigen registrierung im wohnheim wird das stipendium jeden monat zu beginn des folgemonats auf das konto des studierenden vom GSB überwiesen.
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Ja, solange die studierenden in einem vollzeitstudium und im regulären studienzeitraum, einschließlich eines eventuellen vorbereitungsjahres, sind. Verlängerte studienzeiten sind nicht förderfähig.